heureka e-Business GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich
     
    1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
       
    2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

       
  2. Angebot
     
    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
       
    2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

       
  3. Preise
     
    1. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Leonberg. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
       
    2. Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
       
    3. Zusätzliche Gebühren können durch bestimmte Zahlungsarten sowie durch Versand- und Logistikkosten entstehen.

       
  4. Liefer- und Leistungszeit
     
    1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
       
    2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
       
    3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
       
    4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

       
  5. Gewährleistung und Haftung
     
    1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
       
    2. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
       
    3. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
       
    4. Im Fall eines Mangels sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Vom Kunden kann erst die Wandlung oder Minderung verlangt werden, wenn wir Nachbesserung und Ersatzlieferung verweigern sollten, sowohl Nachbesserung als auch Ersatzlieferung für den Kunden unzumutbar sind oder eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.
       
    5. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
       
    6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
       
    7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
       
    8. Der Kunde kann nur den Schaden geltend machen, der ihm bei regelmäßiger ordnungsgemäßer Sicherung von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium entstanden wäre.
       
    9. Die Gefahr geht bei Versand aus unserem Lager mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir selbst den Transport oder dessen Kosten übernehmen.
       
    10. Die Ware wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.

       
  6. Eigentumsvorbehalt
     
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen aus diesem Vertrag, bei Kunden i.S.d. § 24 AGBG bis zur Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
       
    2. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
       
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
       
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
       
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

       
  7. Zahlung
     
    1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
       
    2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
       
    3. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem EURIBOR, zu berechnen.
       
    4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
       
    5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
       
  8. Software
     
    1. Standardsoftware wird nach Produktbeschreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung bestimmter Eigenschaften verbunden wäre.
       
    2. Bei der Erstellung von Individualsoftware bestimmt sich die geschuldete Leistung nach dem Pflichtenheft, das Leistungsumfang, Einsatzzweck sowie Einsatzbedingungen genau definiert. Dieses ist vom Kunden vor Vertragsschluss anzufertigen. Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes, ohne dass damit auf unserer Seite eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 645 BGB entstehen würde.
       
    3. Ist das Pflichtenheft bis zum Vertragsschluss nicht fertiggestellt, so erhalten wir eine angemessene Prüfungsfrist. Innerhalb dieser Frist können wir ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
       
    4. Änderungen des Pflichtenheftes oder Anmerkungen dazu werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
       
    5. Der Kunde hat die Software nach Lieferung innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der Mangelfreiheit schriftlich abzunehmen. Die Software gilt als abgenommen, wenn die Software genutzt wird und innerhalb von einem Monat ab Programmübergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt ist.
       
  9. Internet-Dienstleistungen
     
    1. Wir bieten nur Programmierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet an, aber keine Providing- oder Webhosting-Dienstleistungen. Vertragspartner des Kunden in diesem Bereich wird der nach Wahl des Kunden durch uns oder den Kunden ausgewählte Webhosting- und Access Provider. Wir sichern keinerlei Angaben über die Verfügbarkeit und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen des Providers zu.

       
  10. Projekte
     
    1. Projekte können nur nach Maßgabe des Vertrags auf das Ende des jeweiligen Projektabschnittes nach der Leistungsbeschreibung gekündigt werden.
       
    2. Vertragsinhalt wird nur der jeweilige, zu Beginn des Projektes schriftlich festgehaltene Leistungsumfang. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers möglich. Der Auftragnehmer ist nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsänderungen vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.

       
  11. Schutz- und Urheberrechte
     
    1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Softwarehersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
       
    2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
       
    3. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
       
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
       
    5. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
       
    6. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.

       
  12. Export
     
    1. Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

       
  13. Widerruf
     
    1. Widerrufsbelehrung:
      Der Verbraucher hat nach §312 d BGB das Recht seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
       
    2. Der Widerruf ist zu richten an:

      heureka e-Business GmbH

      Untere Burghalde 69
      71229 Leonberg

      Fax: +49 (0)7152 - 93 93 11
      E-Mail: heureka(at)heureka.com
       
    3. Widerrufsfolgen:
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die von uns empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

      Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

      Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

      Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d Abs. 4 BGB genannt werden. Hierzu zählen unter anderem: Lieferungen von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
       
    4. Ausnahme:

      Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Rückgaberecht nicht.

       
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
     
    1. Erfüllungsort von Lieferungen und Leistungen ist Leonberg.
       
    2. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Leonberg als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
       
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

       
  15. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.


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